Wichtig: alle aktuellen Änderungen werden laufend in diesem Beitrag aktualisiert.
Liebe Hallennutzer*innen,
die neue Allgemeinverfügung der Region Hannover als Ergänzung zur Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist am 11.11.2021 in Kraft getreten. In allen städtischen und privaten Sporthallen und Gebäuden auf Sportanlagen (z.B. Duschen und Umkleiden) der Region Hannover gilt ab dem 01.12.2021 die 2G plus- Regelung:
Spielberechtigt sind nur Spieler, die „vollständig geimpft“ oder „genesen“ sind und einen negativen
Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Als „geimpft“ wird eine Person ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff angesehen. Vollständig geimpft ist eine Person auch bei nachgewiesener Infektion und einer zusätzlichen Impfdosis.
- Als „genesen“ gilt eine Person mit einem auf sie ausgestellten, gültigen Genesenenausweis.
- Testpflicht:
- Ein Schnelltest- bzw. ein Selbsttest (unter Aufsicht vor der Anlage) muss durch die testende Einrichtung bestätigt sein und ist nach Probeentnahme 24 Stunden gültig
- Ein PCR-Test zum Nachweis darf nicht mehr als 48 Stunden vorher vorgenommen sein
- Die Anwendung der 2G+-Regel gilt nicht für Schülerinnen und Schüler bzw. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Rahmen des verbindlichen Testkonzepts vom Land Niedersachsen regelmäßig getestet werden. (Hinweis: Ausnahme gilt auch in den Ferien).
- Die Anwendung der 2G+-Regel gilt nicht für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen. D.h. auch für begleitende Eltern und/oder Zuschauer, es gilt immer die 2G+- Regelung.
- Für die Einhaltung/Kontrolle der 2G+-Regel ihrer am Sportbetrieb teilnehmenden Mitglieder, für Sportler aus Gastvereinen sowie Zuschauer von Sportveranstaltungen sind wie bisher die Vereine verantwortlich. Dies bedeutet, dass unsere Trainer, Geschäftsstellenmitarbeiter, Vorstandsmitglieder und Sparten- und Jugendleiter*innen die Angaben/Zertifikate/Testbescheinigungen prüfen werden.
„Wichtig: Bitte lesen Sie sich das Hygienekonzept für die Nutzung der Tennishalle durch. Mit Bestätigung bei Bookandplay versichern Sie, das Hygienekonzept gelesen zu haben und bestätigen, dass Sie und Ihre Mitspieler alle die 2G plus Regel einhalten.“